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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare, Kurse und Workshops/ Einzelperson (Stand 15.07.2020)

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Gesund leben und arbeiten (Inh. Sabine Engelhart, im Folgenden mit Gesund leben und arbeiten bezeichnet) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 2 Anmeldung
1. Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder Fax erfolgen, oder über das Online-Anmeldeformular der Internetseite. Die Online-Anmeldungen über die Gesund leben und arbeiten-Webseite sind auch ohne Unterschrift rechtlich gültig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen, siehe Widerrufsbelehrung in der E-Mail-Anmeldebestätigung. Telefonische Anfragen oder Email-Mitteilungen gelten nicht als Anmeldung. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des §5 (Absage von Seminaren, Kursen, Workshops) verbindlich.
3. Bei Angeboten für Kinder ist zu beachten, dass ausschließlich voll geschäftsfähige Personen zugelassen sind. Dies sind in der Regel die Erziehungsberechtigten. Neben den Daten der Erziehungsberechtigten sind auch Name und Geburtsdatum des Kindes anzugeben. Die Anmeldung des Kindes entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr ist 14 Tage vor Beginn der ersten Kursstunde bzw. vor Workshop- oder Seminarbeginn fällig. Sie kann durch Überweisung auf das Konto von Gesund leben und arbeiten erfolgen oder – vor Beginn der ersten Kursstunde- bar gezahlt werden. Wenn Sie den Betrag überweisen möchten, teilen wir Ihnen die Kontonummer mit der verbindlichen Anmeldebestätigung mit. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

§ 4 Rücktritt und Terminumbuchung
1. Rücktritt und Terminumbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei Gesund leben und arbeiten.
2. Tritt der Teilnehmer bis 14 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25% der jeweiligen Seminar-, Workshop- oder Kursgebühr zu zahlen. Danach ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich. Der Teilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson benennen, die für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer die Veranstaltung an einem anderen Termin nach Absprache mit Gesund leben und arbeiten besuchen.
3. Bei Nichterscheinen ist die gesamte Seminar-, Workshop- oder Kursgebühr fällig. Bach Beginn der Veranstaltung ist keine Umbuchung mehr möglich.
4. Bei Terminumbuchungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ zu entrichten.

§ 5 Absage von Seminare, Workshops und Kursen
1. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm/ Zeitablaufes behält sich Gesund leben und arbeiten bei Erkrankung oder nach Unmöglichkeit der Durchführung am geplanten Veranstaltungsort vor.
2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich Gesund leben und arbeiten die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert.
3. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet.

§ 6 Haftung
1. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und achtet insbesondere auf seine mitgebrachten Wertgegenstände. Gesund leben und arbeiten haftet bei Unfällen der Teilnehmenden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit diese durch Gesund leben und arbeiten zu vertreten sind. Für sonstige Eigentums- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Es wird nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolges, sondern nur die Erbringung der Dienstleistung geschuldet. Auftragsgemäß erbrachte Dienstleistungen berechtigen nicht zum Schadenersatz.
2. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.
3. Die im Rahmen des Kurses/Workshops/Seminars zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach bestem Wissen und Kentnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte sind ausgeschlossen.
4. Das Kurs- und Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von Gesund leben und arbeiten mit größter Sorgfalt zusammen gestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise haftet Gesund leben und arbeiten nur insofern, als Gesund leben und arbeiten nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung des Informationsmaterials erklärt hat.
5. Die Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei dem Kurs/Workshop/Seminar zu beachten sind. Sofern Vorerkrankungen bestehen, sind diese vom Teilnehmenden im Vorfeld der Kursleitung mitzuteilen. Für das Kurs- und Seminarangebot gelten folgende Kontraindikationen: Psychosen, Depressionen, Zwangssyndrome, erhebliche Intelligenzeinschränkungen, neurologische Einschränkungen, Neigung zu Muskelkrämpfen, schwere Erkrankungen der Atemwege, akute Magen- und Darmgeschwüre, chronisch extrem niedriger Blutdruck, massive Herz-Kreislaufschwäche, schwere Hypertonie, angeborener Herzfehler, Herzmuskelschwäche, Aortenaneurysma, akutes Rückenleiden (z.B. „Hexenschuss“), Muskelentzündungen und Arthritis. Die Teilnahme an den Kursen ersetzt keine ärztliche oder sonstige Therapie. Gesund leben und arbeiten übernimmt ausdrücklich keine Haftung für gesundheitliche Folgen der Entspannungsmethoden bei psychisch oder körperlich nicht gesunden Teilnehmern.

§ 7 Urheberrecht
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z. B. Seminarunterlagen, bei Gesund leben und arbeiten liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch Gesund leben und arbeiten bedarf.
§8 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

§ 8 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Gesund leben und arbeiten ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rahmenprogramme und Referentenbuchung (Stand 01.05.2013)

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Gesund leben und arbeiten, Inh. Sabine Engelhart (im Folgenden Gesund leben und arbeiten genannt) und den Kunden von Gesund leben und arbeiten.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt und gelten für alle angebotenen Dienstleistungen und Services.
3. Abweichungen benötigen eine schriftliche Vereinbarung von Gesund leben und arbeiten oder eine entsprechende Änderung in der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung.

§ 2 Angebote
1. Angebote und Ausarbeitungen, die Gesund leben und arbeiten für den Kunden erstellt sind kostenfrei und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Individuell erstellte Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
3. Der Kunde erklärt, dass ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung der Veranstaltung besteht und nur eine angemessene Anzahl an Anbietern mit der Ausarbeitung von Konzepten beauftragt ist.

§ 3 Leistungen, Zahlungskonditionen, Preise
1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Angebote.
2. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
3. Bei Referentenbuchungen sind 50 % des Honorars bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, der Restbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsende – ohne Abzug fällig.
4. Alle vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in Euro.
5. Gesund leben und arbeiten berechnet für Vermittlungen von externen Anbietern im Zusammenhang mit Rahmenprogrammen, die von Gesund leben und arbeiten organisiert werden eine Vermittlungsprovision. Diese richtet sich nach dem Aufwand für die Angebote und Ausarbeitungen, mindestens jedoch 15% des Auftragswertes.
6. Grundsätzlich sind alle Rechnungen innerhalb 10 Tagen ohne jeglichen Abzug ab Ausstellungsdatum zahlbar. Abweichende Bedingungen werden im Angebot festgehalten.

§ 4 Auftragserteilung, Rucktrittsrecht, Schadensersatz
1. Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung bzw. Zustellung der Auftragsbestätigung in Kraft. Eine Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung muss in schriftlicher Form (per Brief oder Fax) erfolgen.
2. Bei Absage/Rücktritt einer verbindlichen Referentenbuchung werden bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Gesund leben und arbeiten. Aus diesem Grund sollte die
Rücktrittserklärung des Kunden in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt die Absage innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so ist der vereinbarte volle Honorarbetrag zur Zahlung fällig.

§ 5 Haftung
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminaren, Workshops, Gesundheitstagen) von Gesund leben und arbeiten und seinen Partnern erfolgt auf eigene Gefahr.
Gesund leben und arbeiten haftet nicht für Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit entstehen.
2. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Gesund leben und arbeiten für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers/Partners verantwortlich ist.
3. Gesund leben und arbeiten weist ausdrücklich darauf hin, dass für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handy, Laptop, Foto und Videokamera.

§ 6 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Gesund leben und arbeiten ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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